RTV Twistringen-Abbenhausen
  Marktordnung
 

Marktordnung

 

Taubenmarkt des Rassetaubenvereins Twistringen–Abbenhausen e. V.

 

 

 

Mit dem Entrichten der Eintrittsgebühr und dem Betreten der Halle erkennt der Besucher / Verkäufer diese Marktordnung verbindlich an.

Tiere dürfen nur in der Reithalle angeboten und verkauft werden.

 

Das gewerbliche Anbieten von Waren oder Dienstleistungen ist ohne Einverständnis des RTV .Twistringen-Abbenhausen e. V. untersagt.

 

Marktbeginn und Einlass für Besucher ist ab 08.00 Uhr.

 

Nur die vorbestellten Käfige werden am Markttag bis 08.30 Uhr freigehalten.

 

Geflügel darf nicht zur Veranstaltung gebracht werden, wenn

 

a)      in deren Herkunftsbestand auf Geflügel übertragbare Krankheiten nach amtlicher Kenntnis ausgebrochen sind oder Ausbruch zu befürchten ist;

b)      in deren  Herkunftsort Geflügelpest oder Newcastel-Krankheit amtlich festgestellt worden ist;

c)      deren Herkunftsbestand sich in einem wegen Geflügelpest oder Newcastel-Krankheit gebildeten Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet befindet

d)     deren Herkunftsbestand der behördlichen Beobachtung unterstellt ist

 

 

Bei Tauben muss ein Impfnachweis gegen Paramyxovirose vorhanden sein und beim Einlass vorgelegt werden. Kopien sind ausreichend. Bei einer tierärztlicher Kontrolle müssen die Nachweise vorgelegt werden.

 

 

  • Die Tiere müssen in ihren Käfigen aufrecht stehen können.

 

  • Eine Überbesetzung der Käfige hat zu unterbleiben. 50% der Bodenfläche muss frei sein.

 

  • Das Anbieten der Tiere in den Transportkisten ist nicht erlaubt

 

Eine erforderliche Registriernummer des Verkäufers muss vorhanden sein.

 

 


 
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